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Meisterprüfung: In zulassungsfreien Handwerken
freiwillig
- Seit dem
1.09.04 können in zulassungsfreien Handwerken und
handwerksähnlichen Gewerben freiwillige Meisterprüfungen abgelegt
werden. Bisher galt die "Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der
Meisterprüfung" ausschließlich für die zulassungspflichtigen Handwerke
der Anlage A zur Handwerksordnung. Mit der Änderung der Verordnung
werden die Meisterabschlüsse für zulassungspflichtige und -freie
Handwerksberufe wieder gleichwertig. Die Neuregelungen betreffen die
Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV der Meisterprüfung
(betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche sowie berufs- und
arbeitspädagogische Kenntnisprüfung) sowie das Bestehen der
Meisterprüfung und deren Wiederholung. |
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I
Nr. 44 vom 24.08.2004 |
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Veränderungen in 2005 - Ab Januar 2005
müssen sich Handwerker im privaten, beruflichen und unternehmerischen
Bereich auf Veränderungen einstellen. Die wichtigsten Neuregelungen
wurden von der Deutschen Handwerkszeitung für Sie noch einmal
zusammengestellt. |
Deutsche Handwerks
Zeitung
12.2005 |
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projektbezogene Dokumente |
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MultiLehrBau - Multimediagestützte
Lehrerfortbildung in zukunftsorientierten Beschäftigungsfeldern
der gewerkeübergreifenden Gebäudebewirtschaftung - Eine
Zwischenbilanz des Modellversuches (pdf-Datei 2.514 KB) |
Broschüre der Max-Taut-Schule 08.04 |