Jahreswechsel: Wichtige Gesetzesänderungen

Informationsdienst der Handwerkskammer für München und Oberbayern - 17. Januar 2003

Das neue Jahr bringt für Handwerksunternehmen eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen mit sich. Hier die wichtigsten im Überblick.

Neuerungen gibt es - wie schon in der Tagespresse berichtet - bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Grenze für die steuerlich erleichterten Minijobs steigt ab 1. April von 325 auf 400 Euro. Der Arbeitgeber zahlt für jeden Minijob einmal 25 Prozent Pauschalabgaben, die Sozialversicherungs- und Steueranteile enthalten. Eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes ist nicht mehr notwendig. Sowohl die bisherige Begrenzung der Nebentätigkeit auf 15 Stunden als auch die steuerliche Höchstgrenze, ab welcher der Lohn nicht mehr pauschal besteuert wird, sind gefallen. Jeder Arbeitnehmer kann genau einen solchen Nebenjob ausüben, der dann nicht mit der Haupttätigkeit zusammengerechnet wird. Für geringfügig Beschäftigte im Haushalt muss der Arbeitgeber sogar nur 12 Prozent abführen. Verdient der Arbeitnehmer bis zu 800 Euro, werden verminderte Sozialabgaben fällig, so dass sich auch eine Nebenbeschäftigung oberhalb der Einkommensgrenze von 400 Euro lohnt. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahren einstellen, sind in Zukunft von ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befreit.

Beim Abschluss von Arbeitsverträgen ist zu beachten, dass seit dem 1. Januar bei allen Formularverträgen das gesetzliche Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar ist. Das gilt auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden. Viele Arbeitsrechtsexperten rechnen damit, dass zahlreiche bisher gebräuchliche Vertragsklauseln nun auf den Prüfstand gestellt werden, wie beispielsweise Widerrufsvorbehalte, Vertragsstrafen oder Ausschlussfristen. Ausgenommen vom Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allerdings Tarifverträge.

Sollten Sie in der unangenehmen Lage sein, sich von Betriebsangehörigen trennen zu müssen, empfiehlt sich ein Hinweis an die Noch-Beschäftigten: Sie müssen sich ab dem 1. Juli umgehend beim Arbeitsamt melden. Teilt ein vor der Kündigung stehender Arbeitnehmer der Behörde den drohenden Verlust seines Jobs nämlich nicht frühzeitig mit, so muss er damit rechnen, dass ihm die Leistungen pro Versäumnistag um 7 bis 50 Euro gekürzt werden.

Schlechte Nachrichten gibt es von der Rentenversicherung. Die Beiträge steigen von 19,1 Prozent auf 19,5 Prozent mit dem 1. Januar. Ebenso haben viele Krankenkassen die Sätze angehoben. Die Anhebung der ermäßigten Mehrwertsteuersätze betrifft das Zahntechniker-Gewerk. Zwar hat diese das Gesetzgebungsverfahren noch nicht hinter sich, wird aber nach Angaben von Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH, rückwirkend zum 1. Januar beschlossen werden.  

Weitere Infos zum Thema Steuerpolitik und Jahreswechsel finden Sie beim ZDH-Steuerinfo unter zdh.de

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