Jahreswechsel: Wichtige Gesetzesänderungen
Informationsdienst der Handwerkskammer für München und
Oberbayern - 17. Januar 2003
Das
neue Jahr bringt für Handwerksunternehmen eine Reihe wichtiger Gesetzesänderungen
mit sich. Hier die wichtigsten im Überblick.
Neuerungen gibt es - wie schon in der Tagespresse
berichtet - bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Grenze für
die steuerlich erleichterten Minijobs steigt ab 1. April von 325 auf 400 Euro.
Der Arbeitgeber zahlt für jeden Minijob einmal 25 Prozent Pauschalabgaben, die
Sozialversicherungs- und Steueranteile enthalten. Eine
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes ist nicht mehr notwendig. Sowohl die
bisherige Begrenzung der Nebentätigkeit auf 15 Stunden als auch die steuerliche
Höchstgrenze, ab welcher der Lohn nicht mehr pauschal besteuert wird, sind
gefallen. Jeder Arbeitnehmer kann genau einen solchen Nebenjob ausüben, der
dann nicht mit der Haupttätigkeit zusammengerechnet wird. Für geringfügig
Beschäftigte im Haushalt muss der Arbeitgeber sogar nur 12 Prozent abführen.
Verdient der Arbeitnehmer bis zu 800 Euro, werden verminderte Sozialabgaben fällig,
so dass sich auch eine Nebenbeschäftigung oberhalb der Einkommensgrenze von 400
Euro lohnt. Arbeitgeber, die Arbeitslose über 55 Jahren einstellen, sind in
Zukunft von ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung befreit.
Beim Abschluss von Arbeitsverträgen ist zu beachten, dass seit dem 1. Januar
bei allen Formularverträgen das gesetzliche Recht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
anwendbar ist. Das gilt auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden.
Viele Arbeitsrechtsexperten rechnen damit, dass zahlreiche bisher gebräuchliche
Vertragsklauseln nun auf den Prüfstand gestellt werden, wie beispielsweise
Widerrufsvorbehalte, Vertragsstrafen oder Ausschlussfristen. Ausgenommen vom
Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind allerdings Tarifverträge.
Sollten Sie in der unangenehmen Lage sein, sich von Betriebsangehörigen trennen
zu müssen, empfiehlt sich ein Hinweis an die Noch-Beschäftigten: Sie müssen
sich ab dem 1. Juli umgehend beim Arbeitsamt melden. Teilt ein vor der Kündigung
stehender Arbeitnehmer der Behörde den drohenden Verlust seines Jobs nämlich
nicht frühzeitig mit, so muss er damit rechnen, dass ihm die Leistungen pro
Versäumnistag um 7 bis 50 Euro gekürzt werden.
Schlechte Nachrichten gibt es von der Rentenversicherung. Die Beiträge steigen
von 19,1 Prozent auf 19,5 Prozent mit dem 1. Januar. Ebenso haben viele
Krankenkassen die Sätze angehoben. Die Anhebung der ermäßigten
Mehrwertsteuersätze betrifft das Zahntechniker-Gewerk. Zwar hat diese das
Gesetzgebungsverfahren noch nicht hinter sich, wird aber nach Angaben von
Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH, rückwirkend
zum 1. Januar beschlossen werden.
Weitere Infos zum Thema Steuerpolitik und
Jahreswechsel finden Sie beim ZDH-Steuerinfo unter zdh.de
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